Wir brauchen personalisierte Tickets oder ID-Kontrollen (gegen Ausschreitungen)
Ausschreitungen passieren am Bahnhof oder unterwegs zum Stadion. Die Ticketkontrolle findet aber erst beim Stadioneintritt statt. Somit nützen personalisierte Tickets am Bahnhof oder unterwegs nichts.
Personalisierte Tickets sind eine kollektivstrafe für rund 150’000 Fans jede Saison, wegen einer Handvoll Übeltätern. Die weiteren Nachteile wie z.B. Ticketweitergabe, Einlasskontrolle usw. sind da noch nicht angesprochen.
Man weiss, wer sie sind, sie verschwinden aus der Anonymität, man kann sie identifizieren
Nein. Das stimmt weder am Bahnhof (siehe Punkt 1) noch im Stadion (siehe Punkt 5).
Die Behauptung, Fans würden „aus der Anonymität geholt“ konnte noch kein Befürworter konkret erklären. Deshalb muss man davon ausgehen, dass es eine Plattitüde ist. Schon jetzt stehen auf vielen Tickets, z.B. auf allen FCL-Saisonkarten, die Namen drauf. Inwiefern sollte das helfen? Ebenso wenig hilft es gegen Ausschreitungen wenn man weiss, welche 500 Personen im Sektor X standen/sassen. Auch ist kaum anzunehmen, dass sich Personen am Bahnhof besser oder anders identifizieren liessen, als dies die Polizei bei Identitätskontrollen jetzt schon tut.
Aber beim Eishockey, EV Zug, funktioniert es
Der EVZ hat als einer der ersten Vereine personalisierte Tickets für den Gästesektor eingeführt (genau genommen hat er Stichprobenkontrollen der ID eingeführt). Der Gästesektor beim EVZ fasst rund 300 Personen (beim FCL rund 800). Daraufhin bzw. seither wird der Gästesektor von praktisch allen Fangruppierungen boykottiert. Die Gästefans reisen also gar nicht mehr an, was der Grund für die ausbleibenden Probleme ist. Ich glaube kaum, dass die Gästefans beim Fussball ebenfalls zu Hause blieben. (Siehe folgender Punkt)
Zudem gibt es in Zug – falls trotzdem Gästefans anreisen und diese ihre ID vorweisen müssen – ebenfalls Ausschreitungen (z.B. EVZ Servette 02.03.2024)
Gäste-Fans werden nicht zugelassen, sind ausgesperrt, sie bleiben zuhause
Ich glaube kaum, dass die Gästefans zu Hause blieben. Es gibt genügend Beispiele, dass sie trotz Sperre anreisen (z.B. FCSG FCL 01.04.2024, FCSG FCL 06.08.2023, FCB YB 16.04.2023, YB FCB 15.12.2021, FCL FCSG 10.03.2019, Drohung FCL FCB 31.07.2022).
Im Ausland funktioniert es
Wenn man von Ausland spricht, bezieht man sich auf die obersten besten Ligen z.B. in Deutschland oder England. Die Stadien dort sind rund 2-4 mal grösser. Tickets kosten dort ein Mehrfaches wie in der Schweiz. Meistens sind die Spiele ausverkauft, so dass gar keine Tickets mehr erhältlich sind. Dies führt dazu, dass es v.a. in England keine grosse Fankultur in der obersten Liga mehr gibt. Die Spiele sind stimmungstechnisch langweilig. Was man meist vergisst: In den unteren Ligen geht es dafür so zu und her wie früher in den Oberen. Das Problem wurde also nicht gelöst, sondern verschoben und ist nicht mehr so gut sichtbar (aus den Augen aus dem Sinn quasi). Italien hat personalisierte Tickets eingeführt. Das Problem ausserhalb des Stadions ist aber überhaupt nicht gelöst: Am 29.10.2022 wurde ein Mailand-Fan von anderen Fans getötet. Ein weiterer Beweis, dass sie nichts nützen.
Man weiss, wer im Stadion ist, und kann sie bestrafen
Viele meinen, wenn man im Stadion gefilmt wird und/oder ein personalisiertes Ticket besitzt, wisse man leichter wer bestraft werden muss. Das ist ein Trugschluss. Die Fussballspiele in der Schweiz sind praktisch nie ausverkauft. Jeder Fan kann also sitzen, wo er will, er muss nicht den Platz einnehmen, der auf dem Ticket steht (es gibt auch noch die Stehplätze – die lassen wir mal weg bzw. nehmen an, es wären Sitzplätze…). Man kann also über das Ticket nicht feststellen, wen man zu bestrafen hat. Das geht nur über die Videoaufnahmen und danach über die Polizei, welche die Personen identifiziert, fahndet, festnimmt, bestraft. Das ist eine Massnahme, die heute schon gemacht wird. Personalisierte Tickets helfen da ebenfalls nicht weiter. Notabene sind Saisonkarten heute schon „personalisiert“ und der Name einem Sitzplatz zugewiesen.
Die Personen sind vermummt im Stadion
Ja, das sind sie, um die Bestrafung zu umgehen. Was tun? Soll die Polizei in den Sektor hineingehen und die Vermummten herauspicken? Also so 10-20 Polizisten in einen Sektor von rund 1000 Fans? Kann man machen, ich glaube aber nicht, dass das gut kommt.
Die Personen sind vermummt auf der Strasse
Ja, das sind sie, um die Bestrafung zu umgehen. Eigentlich wäre Vermummung wiederum eine Straftat, die von der Polizei geahndet werden müsste. Was tun? Soll die Polizei den Fanzug aufhalten und die Vermummten herauspicken?
Ja, warum nicht? Es gibt Leute, die wollen das, wie man am 1. Mai in Basel und Zürich gesehen hat. Dort hat die Polizei die Personen eingekesselt, kontrolliert und weggewiesen. Etwas, das ich in der Zeitung über die Polizei in Luzern noch nicht gelesen habe. (Das zeigt übrigens auch, dass genügend Massnahmen vorhanden wären, die aber von der Polizei nicht umgesetzt werden. Warum nicht?)
Personen ohne personalisiertes Ticket (bereits am Bahnhof) zurückschicken
Soll die Polizei am Bahnhof sämtliche Personen fragen, weswegen sie anreisen und dann kontrollieren, ob sie ein personalisiertes Ticket besitzen? Wenn sie keines haben oder behaupten, sie wären wegen der schönen Holzbrücke hier, was dann? Welche Personen werden überhaupt kontrolliert? Jene Züge aus den Kanton der Auswärtsmannschaft?
Werden alle Autos mit fremder Autonummer an der Kantonsgrenze angehalten?
Oder passiert das alles erst vor dem Stadion? Die Fans reisen also an, ohne Ticket, und vermischen sich dann vor dem Stadion mit jenen, die ein Ticket besitzen? Das funktioniert nicht bzw. bewirkt womöglich noch das Gegenteil. Wieder müsste die Polizei für die Sicherheit sorgen, Ausschreitungen wären eine mögliche Konsequenz.
Der FCL soll die Kosten für den Einsatz übernehmen
Die Polizei hat das Gewaltmonopol inne, es ist eine ur-staatliche Aufgabe, deshalb wird sie auch vom Staat finanziert. Der FC Luzern übernimmt trotzdem die Kosten für die Polizei-Einsätze bereits jetzt zu 80%. Ab welcher Grösse muss ein Veranstalter die Polizeikosten übernehmen? Warum muss der FCL, warum andere Organisatoren z.B. von Demos nicht? Wo ist die Grenze?
Weiter stellt sich die Frage, wie die Mitsprache geregelt ist, wenn für eine Leistung, wo eigentlich der Staat zuständig wäre, ein privater bezahlen muss. Kann der FCL also mitbestimmen, wie die Polizei vorzugehen hat? Warum, bzw. warum nicht?
Wenn ich sehe, dass die bestehenden Gesetze und Massnahmen von der Polizei nicht konsequent umgesetzt werden, würde ich als Verein auch nicht dafür bezahlen wollen.
Der FCL oder der Gastverein soll die Kosten für die Sachschäden übernehmen
Wer fremdes Eigentum beschädigt, begeht eine Straftat (144 StGB). Zur Strafe gehört, dass er natürlich schadenersatzpflichtig wird. Wer also etwas kaputt macht, muss laut Gesetz dafür bezahlen. Jemanden festzunehmen ist Sache der Polizei, zu urteilen ist Sache des Richters. Zum Glück nicht von Privaten wie der FCL. (Erstmals die Frage, warum die Polizei niemanden festnimmt, der Sachschäden begeht). Allgemein: In meinen Augen ist es kontraproduktiv, wenn der Täter weiss, dass seine Schäden ja sowieso von Dritten wie dem FCL oder dem Gastverein übernommen werden und nicht auf ihn zurückfallen.
Wenn der FCL die Sachschäden übernehmen müsste, wie wird geregelt, welche Sachschäden auf den FCL-Match zurückzuführen sind und welche nicht? Alle Schäden, die auf der Strecke Bahnhof-Stadion entstehen? Was wenn die Fans eine andere Route nehmen? Oder Fans, die mit dem Auto anreisen? Wie soll das gehen?
Wenn der Gastverein die Sachschäden übernehmen müsste, wie wird geregelt, welche Schäden auf den Verein zurückzuführen sind? Alle Schäden, die auf der Strecke Bahnhof-Stadion entstehen? Was wenn die Fans eine andere Route nehmen? Oder Fans, die mit dem Auto anreisen? Wie soll das gehen? Wie werden Aktionen unter «falscher Flagge» verhindert, also solche, wo ein Luzerner etwas kaputt macht, um dem Gastverein zu schaden?
Der FCL ist in der Verantwortung
In einem Rechtsstaat macht die Politik die Gesetze, die Polizei oder andere Behörden setzen sie durch und die Justiz bestraft. Einlasskontrolle, Videoüberwachung, Fanarbeit, Übernahme Einsatzkosten sind u.A. jene Aufgaben, die der Veranstalter, sprich wo der FCL Verantwortung übernimmt. Er ist Herr über das Stadion und plus minus für das Verantwortlich, was innerhalb des Stadions passiert. Ausserhalb des Stadions ist öffentlicher Raum, und da ist die Polizei zuständig. Oder soll der FCL Schwinger oder einen privaten Sicherheitsdienst engagieren, die in der Stadt für Ordnung sorgen? Nein, das ist in einem Rechtsstaat Aufgabe der Polizei. Zum Glück finde ich.
Der FCL wehrt sich übrigens nicht generell gegen Massnahmen – aber sie müssen nützen, nicht schaden. Beispielhaft steht auch die Festnahme des Fackelwerfers von Winterthur (Cup-Spiel Winterthur-Servette vom 28.4.2024), die dank der Unterstützung der Clubs erfolgt ist.
Wenn bei meinem Anlass etwas passiert, bekomme ich keine Bewilligung mehr.
Ja, theoretisch. In der Bewilligung steht z.B., dass kein Alkohol ausgeschenkt werden darf, das Spiel am Sonntag statt am Samstag stattfinden muss oder wie die Gäste-Fans anreisen müssen. Was aber, wenn sich die Fans vorher betrinken? Trotzdem am Samstag anreisen? Oder den normalen Zug nehmen statt des Extrazugs? Wie soll der FCL das verhindern? Sollen Schürpf, Jashari oder Goali Müller am Bahnhof stehen oder sich auf die Autobahn kleben, um die Anreise zu kontrollieren oder die Gästefans zurückzuschicken? Natürlich nicht. Hoheitliche Aufgaben muss die Polizei umsetzen. Wenn also vor oder nach der Chilbi Oberkirch oder dem Musikkonzert Gunzwil Wahlplakate umgerissen werden, die Mauer beim Schulhaus versprayt wird oder die Polizei in Sursee Alkoholkontrollen durchführt, dann ist unklar, ob das nun die Gäste an der Chilbi oder am Musikkonzert waren, Lausbuben aus dem Dorf oder fremde von irgendwo. Aber du als Verein erhälst die Bewilligung zukünftig nicht mehr, weil du dein Dorf nicht im Griff hattest. Völlig absurd in meinen Augen. Das gleiche Spiel lässt sich übrigens auch mit den Kosten durchspielen, aber das lassen wir jetzt.
Es braucht endlich «griffige Massnahmen»
Nein, es gibt bereits genügend «griffige Massnahmen». Ein Auszug:
- Sachbeschädigung ist strafbar
- Es gibt das Vermummungsverbot
- Art. 2 vom Hooligan-Konkordat listet noch weiter auf (Sprengstoffe, Landfriedensbruch, Gewalt & Drohung gegen Beamte, usw.)
- Rayonverbot (darf sich nicht in der Stadt oder ums Stadion aufhalten)
- Stadionverbot
- Meldeauflage (Fan muss sich während des Spiels bei seiner Heimat-Polizeistelle melden)
- Polizeigewahrsam, 24h (kommt also am Montag nicht zur Arbeit)
- Schnellrichter (noch nie angewendet)
- Personenkontrolle und Wegweisung (siehe 1. Mai)
Die Politik hat also ihre Arbeit gemacht, es gibt genügend Gesetze und Massnahmen (und sie wären auch «griffig», würde man sie umsetzen), es braucht keine Neuen. Was bleibt: Wer muss diese Massnahmen umsetzen? Die Polizei. Tut sie es? (Wir wissen es nicht, ich jedenfalls lese kaum von Festnahmen oder Bestrafungen im Zusammenhang mit Fussballspielen).
Im Polizei-Bericht von der Fasnacht 2023 steht drin, dass sie 230 Personen kontrolliert haben, 32 Störer weggewiesen haben, verbotene Waffen eingezogen haben und 11 Personen festgenommen haben. Bilanz bei FCL-Spielen: 0 Personenkontrollen, 0 Störer weggewiesen, 0 Festnahmen.
Am 21.02.2016 hat ein FCSG-Fan Pyros auf das Feld geworfen. Er wurde anschliessend identifiziert (sogar ohne personalisiertes Ticket) und bestraft. Das Bundesgericht hat ihn zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 2.5 Jahren verurteilt. Man sieht, das Gesetz und die Justiz wirken. Aber nur dann, wenn die Polizei auch ermittelt und jemanden festnimmt.
Die Polizei darf nicht.
Natürlich darf die Polizei, sie muss sogar. Das sind bestehende Gesetze, die sie durchzusetzen hat. Siehe Punkt oben.
Was sie alles dürfte hat man in anderen Kantonen am 1. Mai gesehen. Und auch die Polizei Luzern hat es schonmal durchgezogen, am 1.12.2007 hat sie im Rahmen der Auslosung im KKL zur Euro 08 rund 250 Personen festgenommen und in den Sonnenberg verfrachtet. Seither wurden die Gesetze noch verschärft. Am 30.3.2024 hat die Luzerner Polizei rund 50 St.Galler kontrolliert sowie Waffen und illegale Gegenstände sichergestellt. Es wäre möglich, die Taktik der Polizei will es offensichtlich einfach nicht.
Wer nichts zu befürchten hat, ist auch nicht gegen diese Tickets
Ach, diese Totschlag-Argument können wir sein lassen. Es geht darum, dass die Tickets nichts nützen, also können wir sie sein lassen. Massenüberwachung in der Öffentlichkeit per Videokamera oder im Internet findet man ja auch nicht gut, oder schon? Flächendeckende Radarkontrollen oder plombierte Autos, wegen ein paar die zu schnell fahren, will ja auch niemand. Und die Steuererklärungen, die kann man ja auch von allen veröffentlichen, hat ja niemand etwas zu verbergen/befürchten. Dieses „Nichts-zu-verbergen-Argument“ hat übrigens einen eigenen Wikipedia-Eintrag.
Ich will nicht hören, warum alles nicht geht.
Doch, damit eben die richtigen Schlüsse und wirksamen Massnahmen umgesetzt werden und nicht etwas, das dann eh nichts nützt und alle überrascht sind. Man weiss, dass personalisierte Tickets viel mehr Nachteile als Vorteile haben. Wir müssen dort ansetzen, wo es um die Umsetzung der bestehenden Massnahmen geht. Nämlich bei der Polizei. Das ist aber bisher politisch und journalistisch nicht angesprochen worden. Warum werden die bestehenden Massnahmen von der Polizei nicht durchgesetzt?
Auf eine Frage gibts keine Antwort: Warum werden die bestehenden Massnahmen von der Polizei nicht durchgesetzt?
Es wäre Aufgabe der Politik, diese Frage bei der Polizei und ihren Vorgesetzen zu klären. Siehe auch Punkt 14 Fasnacht.
ID-Kontrollen beim Zutritt ins Stadion
Mitte-Initiative, Buchstabe a (Muss-Bestimmung)
ID-Kontrollen, um dann den Behörden eine Excel-Liste mit allen Namen auszuhändigen, bringt nichts. Wie sollen dadurch Ausschreitungen am Bahnhof oder Sachbeschädigungen reduziert werden? Gar nicht – nützt also nichts.
Personalisierte Tickets, Videoüberwachung, ID-Kontrolle beim Fantransport
Mitte-Initiative, Buchstabe a (Kann-Bestimmungen)
Wie ganz oben zu lesen ist und auch im Bericht „Bigletto“ von den KKJPD steht, sind personalisierte Tickets nicht zielführend sondern verärgern 99% der Matchbesucher und somit unverhältnismässig („Sippenhaft“). Zudem ist gemäss Bericht die dazugehörige Videoüberwachung rechtlich nicht haltbar – sprich aktuell illegal (Herbst 2025: Diese Sicht teilen auch Regierungsrat und Kantonsparlament, deshalb haben sie die Initiative für „teilweise ungültig“ erklärt) und nützt nicht nur nichts, sondern ist sogar kontraproduktiv, weil damit die Eingangsprozedere verlangsamt/verlängert und das Eskalationspotential vor dem Eingang erhöht wird.
Zutritt nur mit Konzept für die An- und Rückreise der Gästefans
Mitte-Initiative, Buchstabe b
Bereits heute legen die Behörden und Clubs gemeinsam fest, wie die Gästefans anreisen. Meist kommen sie mit dem Fanzug und steigen danach in Busse um oder laufen zum Stadion (beides verbindlich festgelegt durch ein entsprechendes Gesuch). Dies ist also bereits erfüllt – trotzdem passieren auf dem Weg vom Stadion zum Bahnhof Zwischenfälle, die in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Sollten die Fans alternativ individuell mit Auto und Zug anreisen (was ja kaum verhindert werden kann), greift dieser Buchstabe nicht. Auch diese Initiative-Forderung ist also entweder bereits erfüllt bzw. unnütz oder ein Papiertiger.
Zusätzliche Auflagen bei Ausschreitungen, Sektorsperren, Geisterspiele.
Mitte-Initiative, Buchstabe c
Auflagen wie z.B. Sektorsperren oder Geisterspiele hat es in jüngster Vergangenheit bereits gegeben. Dass sie unnütz sind, konnte man in diversen Zeitungs- und Online-Artikel lesen. Am Beispiel FCSG-FCL (vom 1. April 2024) lässt sich beispielhaft festmachen, dass Tickets auch für andere Sektoren gekauft werden können (das ist/war nicht verboten) oder die Fans auch ohne Tickets anreisen. Beide Konsequenzen sind für die Polizei problematisch, sodass sie lieber wieder den Sektor öffnen. Ein weiteres Beispiel, dass diese Forderung unnütz und kontraproduktiv ist.
Initiative gegen Fan-Gewalt
Mitte-Initiative, Titel
Fazit: Die Forderungen richten sich nicht gegen die Gewalt, sondern gegen die überwältigende Mehrheit der friedlichen Matchbesucher. Wie oben dargelegt sind die Forderungen also entweder unnütz, illegal oder sogar kontraproduktiv. Eine Verbesserung der Situation kann mit der Initiative nicht erreicht werden, eine Verschlechterung ist sehr wahrscheinlich.
Gegen Gewalt kann einzig die Polizei vorgehen, die Möglichkeiten dazu wären ebenfalls vorhanden (siehe Absätze weiter oben). Die Durchsetzung bestehender Gesetze (Vermummungsverbot, Meldeauflage, usw.) ist aber kein Thema, e sind kaum Ergebnisse zu sehen – und leider wird dies weder von den Medien noch von Politik und auch nicht durch die Initiative angesprochen.
…Kuscheljustiz…
Kommentarschreiber
Mit „Justiz“ meint man umgangssprachlich jene Organe, die Täter bestrafen. Das sind z.B. Richterinnen, können aber auch Staatsanwälte sein. Bevor ein „mutmasslicher Täter“ vor die „Justiz“ kommt, muss also ermittelt und die Person festgenommen werden. Dies ist die Aufgabe der Polizei. Solange niemand festgenommen wird, kann die Justiz auch nicht bestrafen. Also muss man in diesen Fällen bei der Polizei, sprich beim Vollzug, ansetzen. Wenn die Täter festgenommen werden und bei der „Justiz“ ankommen, werden sie bestraft (siehe 5 Festnahmen in Vaduz oder Anhänger steht vor Gericht oder 24 Rayonverbote und 3 Meldeauflagen verhängt) – laut Blick sind es „Knallhart-Urteile“ und nicht „Kuscheljustiz“. Die Gesetze und Massnahmen sind augenscheinlich vorhanden, man müsste sie nur durchsetzen. Auch in Luzern.
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Stand:
- Entwurf, 15.05.2023
- Rechtschreibung/Grammatik, 22.05.2023
- FCSG – FCL ergänzt, 27.08.2023
- Ergänzung Mitte-Initiative, April 2024
- Ergänzung Kuscheljustiz, März 2025
