Meine Sicht auf das FCL-Alpstaeg-Theater

Wie hat es angefangen?

Angefangen hat es eigentlich schon in den frühen 00er-Jahren, als der FCL mehrmals praktisch Bankrott war. Damals (2005) wurde von Walter Stierli die erste „FCL AG“ gegründet, mit ihm als alleiniger Aktionär. Im Laufe der Zeit hat Stierli dann immer wieder Aktienanteile verkauft, z.B. an Bernhard Alpstaeg (Swisspor AG), Marco Sieber (Siga AG), Samih Sawiris (Orascom/Andermatt), Hans Schmid (Schmid Bau) oder Josef Bieri. (Mehr dazu im Adventsblog)

Das spezielle daran: Der „Kaufpreis“ der Aktien ging nicht an Stierli, sondern grösstenteils an den FCL. Mit diesem „gespendeten“ Geld konnte der FCL wirtschaften, Transfers tätigen, Verluste decken.

Dazwischen hat Stierli den Neubau des Stadions vorangetrieben. Laut eigenen Aussagen konnte er dabei auf die Unterstützung von Alpstaeg zählen, ohne den es das Stadion nicht gäbe. Validieren lässt sich das nicht.

2015 trat Stierli als Verwaltungsrat des FCL zurück. Was mit seinem 25%-Aktienanteil passierte, blieb zuerst unklar. Später wurde aber bekannt, dass er seine Aktien an Alpstaeg verkauft hat. Dies hat zwei Punkte zur Konsequenz: Alpstaeg verfügt nun über die Mehrheit der Aktien, der Kaufpreis landete jedoch nicht wie üblich beim FCL sondern bei Stierli.

Es folgt eine Phase von immer wieder aufflammenden Streitigkeiten und Re-Organisationen beim FCL. Diese gipfeln in einem Interview von Alpstaeg im Blick Ende 2022.

Der Auslöser

Auslöser der ganzen Eskalation ist das Interview bzw. die Aussagen von Alpstaeg im Sonntagsblick (Oktober 2022). Er wolle die Führung mit Präsident Wolf und Sportchef Meyer entlassen.

Im Dezember standen die ordentlichen Generalversammlungen der verschiedenen FCL-AGs an. So auch jene der FCL-Holding, wo Alpstaeg vermeintlich die Mehrheit besitzt. Aufgeschreckt von den Aussagen im Blick und vor dem Hintergrund, dass sie den Übergang der Aktien von Stierli an Alpstaeg als nicht-sauber taxierten, strich der FCL-VR den Anteil Alpstaegs aus dem Aktienbuch. Somit waren die übrigen Aktionäre wieder in der Mehrheit.

Mit dieser Konstellation arbeitete der FCL zunächst weiter. Alpstaeg zeigte verschiedene Protagonisten an und fing an, entsprechende Klagen zu erarbeiten.

Parallel dazu formierte sich im Vorfeld der Generalversammlungen ein breiter Widerstand gegen Alpstaegs Ideen unter dem Namen „Meh als 52 %„, welcher eine Abkehr vom Mehrheitsaktionär-Modell und eine Mitsprache für Fans forderte.

Vermittlungsversuche

„Das kann ja nicht sein“, „Redet miteinander“, „Setzt euch an einen Tisch“, „Findet eine gemeinsame Lösung“: Das waren die Worte in der Zeit nach der Eskalation. Das sagte sich auch der FCL bzw. sein mittlerweile grösster Aktionär Josef Bieri. Der Wille zum Gespräch blieb aber einseitig: Alpstaeg wollte nicht.

Zuerst haben die Fans zu vermitteln versucht. Auch die Stadt und Stadtpräsident Züsli waren involviert. Es gab weitere Vermittlungsversuche von Privatpersonen, z.B. aus den Reihen des Beirats, der Politik oder dem Gewerbe.

Die Gespräche scheiterten stets am Anspruch Alpstaegs, dass er der rechtmässige Besitzer der Aktien-Mehrheit sei und dies zuerst so festgestellt/eingetragen sein müsse.

Aus diesem Grund kann ich das Gerede von „gemeinsam“, „beide sollen X“, „beide Y“, usw. nicht mehr hören. Man muss einzig an Alpstaeg appellieren. Ob sich dieser nach dem doppelten Freispruch vor Gericht (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, evtl. zieht es der FCL weiter) kompromissbereit zeigt, darf bezweifelt werden.

Jetzt und Ausblick

Unterdessen und trotz des schwelenden Streits vor Gericht hat sich der FCL und sein Aktionariat weiterentwickelt.

Es sind weitere Aktionäre nebst Bieri zum FCL dazugestossen, darunter die „alten Aktionäre“ Sawiris und Schmid, aber auch neue wie Thomas Meier (Lehner Versand, FDP Kantonsrat), Robert Casagrande (Souvenirs) oder Hans-Peter Strebel (EVZ, OYM).

Daneben wurde die FCL Basis gegründet. Ein Verein mit rund 1500 Mitgliedern, der sich ebenfalls am FCL beteiligt hat.

Als letztes trat die „FCL AG Solidarisch“ in Erscheinung, welche sich ebenfalls am FCL beteiligt hat und entsprechend Geld bereitstellt. Dahinter stehen dieselben Aktionäre wie die der FCL-Holding.

Leserbrief LZ „Fasnachtsbilanz schlimmer als Fussballspiele“

Zum Bericht „Fasnachtsbilanz“ in der „Luzerner Zeitung“ vom 6. März 2025.

Die Bilanz: Rund 280 Personen kontrolliert, 28 Personen weggewiesen, 13 Personen festgenommen, vier verletzte Polizisten. Ginge es bei diesen Zahlen nicht um die Fasnacht, sondern um Fussballspiele, Luzern stünde Kopf: Parteien würden Initiativen gegen Fasnachts-Gewalt lancieren, Politikerinnen würden personalisierte Fasnachts-Tickets fordern und Journalisten und Leserbriefschreiber eine Sperrung des Sektors Unter der Egg («Kaskadenmodell» genannt), bis die «Täter» von den anderen Fasnächtlern gefasst und verpfiffen würden.

Leider ist es tatsächlich so absurd, wie es tönt und trotzdem gibt es viele die glauben, das wären sinnvolle Massnahmen. Fussballmatch-Besucher sind verglichen mit den Fasnächtlern offenbar einfach Menschen zweiter Klasse – anders lässt sich diese Doppelmoral und Ungleichbehandlung nicht begründen.

Markus Estermann, Fasnächtler und FCL-Anhänger, Hildisrieden

(Publiziert in der Luzerner Zeitung vom 8. März 2025)

Argumente und Antworten zum Thema Fan-Gewalt finden sich auch in meinem Argumentarium.


Bzgl. Zeitdauer und Besucherzahl (ergänzt 10. März):

  • Pro Jahr verzeichnet der FCL rund 200‘000 Eintritte. Selbst wenn man mehrere Jahre zusammenrechnet, kommt man nicht auf die Anzahl kontrollierte, weggewiesene oder festgenommene Personen wie jährlich an der Fasnacht.
  • Auch wenn die Fasnachts-Bilanz z.B. „pro Tag“ oder „pro 10’000 Personen“ aufgeteilt würde, sähe sie düster aus: Vier Verletzte Polizisten, während rund 30‘000-40‘000 Personen vor Ort sind. Das wäre im Verhältnis also 1 verletzter Polizist pro FCL-Spiel mit 10‘000 Fans. Der Aufschrei wäre (verständlicherweise) riesig.
  • Entweder gibt man zu, dass die Grösse eines Anlasses einen Einfluss auf die Polizeibilanz hat und es ergo keine Null-Risiko-Anlässe gibt (auch FCL-Spiele nicht). Oder man sagt, die Anlass-Grösse ob Dorffest, Fussballspiel oder Fasnacht ist egal, es zählt einzig die Bilanz (dann auch Nulltoleranz gegenüber der Fasnacht). 
  • Eigentlich sind diese Zahlenspiele egal. Denn in allen Fällen sollen gleiche Massstäbe gelten. Unterschiedliche Massstäbe anwenden, ist unredlich. Und nur darum geht es.

Stammtisch Bullshit-Bingo und Faktencheck

Diese scheinbaren „Argumente“ höre ich oft. Ich versuche Sie einzuordnen oder zu entkräften, damit auch du nächstes Mal Bullshit kontern kannst. Vorbild war das Buch „Klima Bullshit Bingo“ von Jan Hegenberg. Los gehts.

CO2 ist gar nicht giftig, also kein Problem

Kohlenstoffdioxid (CO2) wird als „Klimagift“ bezeichnet, weil es im übertragenen Sinne Gift für das Klima ist: Es absorbiert die Wärmeabstrahlung von der Erde und heizt so die Atmosphäre auf. Für den Menschen ist CO2 in geringer Konzentration nicht giftig, es behindert aber die Sauerstoffaufnahme. Eine erhöhte Konzentration von CO2 in der Umgebungsluft kann bei Menschen zu Kopfschmerzen führen und letztlich Bewusstlosigkeit auslösen. Eine Konzentration von acht Prozent oder mehr kann nach 30 bis 60 Minuten zum Tode führen.

https://www.welt.de/wams_print/article1351823/CO2-ist-fuer-Menschen-eigentlich-ungiftig-aber-doch-gefaehrlich.html

Aber Nachts scheint keine Sonne

Niemand denkt, mit Solarzellen allein ließe sich 24 Stunden konstant Strom erzeugen. Deswegen sind in allen Szenarien und Machbarkeitsstudien Speicher- und Puffersysteme berücksichtigt, die in Kombination mit Solar- und Windkraft eine konstante Stromversorgung gewährleisten werden.

https://graslutscher.de/KBB_aber-nachts-scheint-keine-sonne_z2nv1aa/

Aber in E-Autos ist Lithium

Der Umweltschaden durch den weltweiten Lithiumabbau macht einen winzigen Bruchteil des Schadens aus, den die Förderung von Erdöl verursacht. Lithium kann per Recycling Teil einer Kreislaufwirtschaft sein, in der die Menschheit perspektivisch mit den Mengen auskommt, die zu Beginn einmal gefördert werden. Fossiles Erdöl nicht.

https://graslutscher.de/KBB_aber-in-eautos-ist-lithium_ym13w8/

Ein E-Auto ist gar nicht grüner/nachhaltiger als ein Verbrenner

Falsch. Zwar hat ein E-Auto bei der Herstellung (Batterie) einen grösseren CO2-Fussabdruck als ein Verbrenner. Ein Elektro-Mittelklasse-Wagen hängt aber nach 27’000 Kilometern, also nach rund einem Achtel seiner Lebensdauer, seine Konkurrenten in Sachen Klimabilanz ab, trotz grösserem Gewicht und stärkerem Motor. Die Klimabelastung durch die Benzinherstellung ist ein wichtiger Grund dafür: Das Benzin, wenn es an der Tankstelle ankommt, hat bereits einen grösseren Fussabdruck als der Strom, wenn er im Fahrzeug drin ist.

https://www.srf.ch/news/panorama/klimabilanz-von-autos-elektroautos-lassen-hybride-und-verbrenner-locker-stehen

Leserbrief LZ „Behauptungen statt Argumente“

Zum Bericht „Gmür weibelt für personalisierte Tickets“ in der „Schweiz am Wochenende“ vom 19. 10.2024

«Doch»: Das war die simple Behauptung der Politik auf die Feststellung des Journalisten, dass personalisierte Tickets ausserhalb des Stadions nichts nützen. Nur ein Wort, kein Argument, keine Erklärung, wie das in der Realität funktionieren soll. Müssen die Tickets nach dem Spiel gut sichtbar auf die Stirn geklebt werden, damit die Polizei bei Ausschreitungen z.B. am Bahnhof das Geschehen weiterhin einfach aus der Ferne filmen kann, statt die bestehenden Gesetze durchzusetzen und Randalierer festzunehmen? Es ist den Fussballclubs, den Fans und allen, die sich mit der Materie befassen, längst klar, dass personalisierte Tickets nicht nur nichts nützen, sondern kontraproduktiv sind: Hohe Kosten, Warteschlangen am Eingang und boykottierende Fans vor dem Stadion. Das alles verursacht nur noch mehr Probleme für alle – was übrigens auch im gemeinsamen Bericht von KKJPD und SFV deutlich beschrieben ist. Deshalb sind sie dagegen. Ansetzen muss man bei der Durchsetzung bestehender Gesetze durch die Polizei und ggf. bei der Fanmarsch-Route Bahnhof-Stadion.

Markus Estermann, Hildisrieden

(Publiziert am 22.10.2024 in der Luzerner Zeitung, von der Zeitung abgeänderte Version)

Argumente und Antworten zum Thema Fan-Gewalt finden sich auch in meinem Argumentarium.

Kandidatur Gemeinderat Hildisrieden

Markus Estermann (39) ist in Hildisrieden in Traselingen auf dem Bauernhof seiner Eltern aufgewachsen und wohnt nun im Feldacher.

Nach seiner Lehre als Informatiker, dem Studium und vielen Projekten ist er mittlerweile Geschäftsführer und Mitinhaber von Leuchter Software Engineering in Luzern. Leuchter digitalisiert, entwickelt massgeschneiderte Software und integriert Lösungen rund um Microsoft Office.

Im beruflichen Wirken ist es für Markus wichtig Chancen zu sehen und zusammen mit Kunden individuelle Lösungen zu entwerfen. Auch Aufgaben rund um Strategie, Finanzen, Marketing und Personal sind ein wichtiger Teil seiner Rolle. Als Ausbildner in Branchenverband ICT unterrichtet er junge Berufsleute und engagiert sich auch als Experte bei eidgenössischen Prüfungen.

In jungen Jahren war Markus aktiver Fussballer beim HSV wo er sich mittlerweile als Speaker und Donator einbringt. An der Seite seiner Zunftrats-Kollegen ist er seit Jahren an der Fasnacht aktiv. Auch darf zwischendurch ein Jass oder der Besuch von FCL-Spielen nicht fehlen. Wer Markus Estermann kennt weiss, dass er ein politisch aktiver Mensch ist, der gerne seine Werte, Haltung und Tatendrang in den Gemeinderat einbringen möchte.

Hildisrieder Panorama, April 2024

(sam) Markus Estermann, weshalb hast Du Dich entschieden, für den Gemeinderat zu kandidieren?

Die Gemeindefinanzen sind etwas, was mich interessiert, seit ich die Gemeindeversammlungen besuchen darf. Wer mich kennt weiss, dass ich ein politischer Mensch bin. Nach der Anfrage meiner Partei für die Kandidatur habe ich noch einige Abklärungen treffen müssen. Danach ist der Entscheid gereift, meine Werte und Haltungen auch in den Gemeinderat einzubringen.

Wie lässt sich das Amt als Gemeinderat mit Deinem Beruf vereinbaren?

Sowohl Leuchter als «mein» Unternehmen, als auch wir im Management-Team haben eine Kultur, die nicht nur Beruf und Familie gut vereinbaren lässt, z.B. mit reduziertem Pensum, sondern auch Weiterbildungen oder eben ein öffentliches Amt ermöglicht.

Welche konkreten Erfahrungen und Qualifikationen bringst Du mit, die Dich für dieses Amt qualifizieren?

Es schadet sicher nicht, dass ich mich schon länger mit den Themen beschäftige, die unsere Gemeinde bewegen. Meine bisherige Arbeit in der Parteileitung hat ebenfalls dazu geführt, dass ich vielleicht näher dran bin als andere. Und mein Rucksack wurde durch die Tätigkeit als Geschäftsführer und Verwaltungsrat eines KMU auch mit Fachwissen im strategischen Bereich und im Bereich Finanzen gefüllt.

Welche Ziele möchtest Du als Gemeinderatsmitglied erreichen?

Hildisrieden soll weiterhin eine attraktive Gemeinde zum Wohnen aber auch zum Leben und Arbeiten bleiben. Die bisherige Strategie war erfolgreich – da wäre es falsch alles auf den Kopf stellen zu wollen. Ich sehe meine Schwerpunkte vor allem in der Kommunikation und dem Einbezug der Bürger in die politische Arbeit der Gemeinde, im nalogen, wie auch im Digitalen.

Stichwort Digitalisierung. Wo siehst Du diesbezüglich auf kommunaler Ebene Entwicklungspotential?

Ich gehöre ja momentan nicht dem Gemeinderat an, daher kann ich das noch nicht fundiert beurteilen. Von aussen habe ich wahrgenommen, dass die Server der Verwaltung in eine private Cloud migriert werden. Das ist positiv! Der Kanton Luzern hat seit Herbst 2022 eine «Strategie zum Digitalen Wandel». Darin kommen auch die Gemeinden und Schulen
vor. Ich würde anregen, nicht nur das mindeste zu tun bzw. nur das, was der Kanton vorgibt, sondern auch eine innovative Gemeinde zu sein und an gemeindeübergreifenden Projekten mitzuwirken. Die Verwaltung soll mit modernen Werkzeugen arbeiten können, wie dies auch in der Privatwirtschaft üblich ist.

Welche Werte sind Dir persönlich wichtig?

Ich finde Diskussion und Lösungsorientiertheit wichtiger und richtiger als Dogmen oder Prinzipien. In der Kommunikation bevorzuge ich Prägnanz und Einfachheit. Aus meinem Beruf nehme ich Neugierde mit, im Sinne von: Neues kennenlernen und Verstehen zu wollen.

Was machst Du in Deiner Freizeit am liebsten?

Ich brauche den Ausgleich – das ist mir auch wichtig, um gute Arbeit zu machen. Das können Jassabende sein, Fussballspiele beim HSV, FCL oder international mit der Nati, ober auch einen Töffausflug. Oder einfach Reinsitzen und Nichtstun an einem Konzert oder Fernsehabend.

Wie würdest Du Dich beschreiben?

In meinem LinkedIn-Profil steht: «Landei, seit Jahrzehnten in der IT, Digitalisierung, Softwareentwicklung, Strategisches, Eule statt Lerche, Sport lieber passiv als aktiv, kontaktfreudig, politisch».

Leserbrief LZ „Polizeiarbeit kritisch hinterfragen“

Zur Berichterstattung über die Polizeieinsätze, über Fan-Gewalt und zum Kommentar von Martin Messmer (Ausgabe vom 10.08.2023)

Journalisten und Leserkommentar-Schreiber haben ohne Hinterfragen in den Chor der «Endlich Handeln»-Eiferer aus Politik und Polizeiobrigkeit eingestimmt. «Diese Sanktion ist nicht praktikabel», kommt der LZ-Journalist nun zur Einsicht. Jeder, der sich mit der Sache befasst, hat das schon vorhergesagt, wurde aber ignoriert, weil eine differenzierte Sichtweise in Politik und Medien nicht gefragt ist. Leider macht er denselben Fehler gerade nochmals, in dem er personalisierte Tickets fordert. Auch da wird die Einsicht kommen, dass sie nichts nützen – hoffentlich noch rechtzeitig. In der Zwischenzeit wird die Polizei weiterhin ihre «Einsatztaktik» rechtfertigen (mehr Verletzte durch Gummischrot als durch Pyros, liest man), statt die bestehenden Gesetze durchzusetzen. Sie könnte Rayonverbote erlassen, 48h einsperren, Meldepflicht veranlassen – alles und noch mehr steht drin im Hooligan-Gesetz. Aber solange die Polizei offensichtlich nur zuschaut, statt Täter festzunehmen, wird sich nichts ändern und auch niemand bestraft. In einem Rechtsstaat sind übrigens auch nicht Private sondern die Staatsgewalt dafür zuständig, trotzdem bezahlt der FCL die Polizei-Einsätze. Es ist hilflos und den Leuten Sand in die Augen gestreut wenn man behauptet, Kollektivstrafen oder ID-Pflicht würden das Problem von Ausschreitungen z.B. am Bahnhof lösen. Es braucht keine neuen Massnahmen, die Polizei setzt die bestehenden ja heute schon nicht durch, obwohl sie dürfte. Die oberste Polizistin Bundi Ryser lenkt gekonnt und leider ohne Nachfrage der Zeitung von ihrer eigenen Untätigkeit ab. Ansetzen muss man bei der Durchsetzung bestehender Gesetze durch die Polizei und bei der Fanmarsch-Route Bahnhof-Stadion.

Markus Estermann, Hildisrieden

(Publiziert am 21./22.08.2023 in der Luzerner Zeitung)

Argumente und Antworten zum Thema Fan-Gewalt finden sich auch in meinem Argumentarium.

Argumentarium zu den Massnahmen gegen Fan-Gewalt

Wir brauchen personalisierte Tickets oder ID-Kontrollen (gegen Ausschreitungen)

Ausschreitungen passieren am Bahnhof oder unterwegs zum Stadion. Die Ticketkontrolle findet aber erst beim Stadioneintritt statt. Somit nützen personalisierte Tickets am Bahnhof oder unterwegs nichts.

Personalisierte Tickets sind eine kollektivstrafe für rund 150’000 Fans jede Saison, wegen einer Handvoll Übeltätern. Die weiteren Nachteile wie z.B. Ticketweitergabe, Einlasskontrolle usw. sind da noch nicht angesprochen.

Man weiss, wer sie sind, sie verschwinden aus der Anonymität, man kann sie identifizieren

Nein. Das stimmt weder am Bahnhof (siehe Punkt 1) noch im Stadion (siehe Punkt 5).

Die Behauptung, Fans würden „aus der Anonymität geholt“ konnte noch kein Befürworter konkret erklären. Deshalb muss man davon ausgehen, dass es eine Plattitüde ist. Schon jetzt stehen auf vielen Tickets, z.B. auf allen FCL-Saisonkarten, die Namen drauf. Inwiefern sollte das helfen? Ebenso wenig hilft es gegen Ausschreitungen wenn man weiss, welche 500 Personen im Sektor X standen/sassen. Auch ist kaum anzunehmen, dass sich Personen am Bahnhof besser oder anders identifizieren liessen, als dies die Polizei bei Identitätskontrollen jetzt schon tut.

Aber beim Eishockey, EV Zug, funktioniert es

Der EVZ hat als einer der ersten Vereine personalisierte Tickets für den Gästesektor eingeführt (genau genommen hat er Stichprobenkontrollen der ID eingeführt). Der Gästesektor beim EVZ fasst rund 300 Personen (beim FCL rund 800). Daraufhin bzw. seither wird der Gästesektor von praktisch allen Fangruppierungen boykottiert. Die Gästefans reisen also gar nicht mehr an, was der Grund für die ausbleibenden Probleme ist. Ich glaube kaum, dass die Gästefans beim Fussball ebenfalls zu Hause blieben. (Siehe folgender Punkt)

Zudem gibt es in Zug – falls trotzdem Gästefans anreisen und diese ihre ID vorweisen müssen – ebenfalls Ausschreitungen (z.B. EVZ Servette 02.03.2024)

Gäste-Fans werden nicht zugelassen, sind ausgesperrt, sie bleiben zuhause

Ich glaube kaum, dass die Gästefans zu Hause blieben. Es gibt genügend Beispiele, dass sie trotz Sperre anreisen (z.B. FCSG FCL 01.04.2024, FCSG FCL 06.08.2023, FCB YB 16.04.2023, YB FCB 15.12.2021, FCL FCSG 10.03.2019, Drohung FCL FCB 31.07.2022).

Im Ausland funktioniert es

Wenn man von Ausland spricht, bezieht man sich auf die obersten besten Ligen z.B. in Deutschland oder England. Die Stadien dort sind rund 2-4 mal grösser. Tickets kosten dort ein Mehrfaches wie in der Schweiz. Meistens sind die Spiele ausverkauft, so dass gar keine Tickets mehr erhältlich sind. Dies führt dazu, dass es v.a. in England keine grosse Fankultur in der obersten Liga mehr gibt. Die Spiele sind stimmungstechnisch langweilig. Was man meist vergisst: In den unteren Ligen geht es dafür so zu und her wie früher in den Oberen. Das Problem wurde also nicht gelöst, sondern verschoben und ist nicht mehr so gut sichtbar (aus den Augen aus dem Sinn quasi). Italien hat personalisierte Tickets eingeführt. Das Problem ausserhalb des Stadions ist aber überhaupt nicht gelöst: Am 29.10.2022 wurde ein Mailand-Fan von anderen Fans getötet. Ein weiterer Beweis, dass sie nichts nützen.

Man weiss, wer im Stadion ist, und kann sie bestrafen

Viele meinen, wenn man im Stadion gefilmt wird und/oder ein personalisiertes Ticket besitzt, wisse man leichter wer bestraft werden muss. Das ist ein Trugschluss. Die Fussballspiele in der Schweiz sind praktisch nie ausverkauft. Jeder Fan kann also sitzen, wo er will, er muss nicht den Platz einnehmen, der auf dem Ticket steht (es gibt auch noch die Stehplätze – die lassen wir mal weg bzw. nehmen an, es wären Sitzplätze…). Man kann also über das Ticket nicht feststellen, wen man zu bestrafen hat. Das geht nur über die Videoaufnahmen und danach über die Polizei, welche die Personen identifiziert, fahndet, festnimmt, bestraft. Das ist eine Massnahme, die heute schon gemacht wird. Personalisierte Tickets helfen da ebenfalls nicht weiter. Notabene sind Saisonkarten heute schon „personalisiert“ und der Name einem Sitzplatz zugewiesen.

Die Personen sind vermummt im Stadion

Ja, das sind sie, um die Bestrafung zu umgehen. Was tun? Soll die Polizei in den Sektor hineingehen und die Vermummten herauspicken? Also so 10-20 Polizisten in einen Sektor von rund 1000 Fans? Kann man machen, ich glaube aber nicht, dass das gut kommt.

Die Personen sind vermummt auf der Strasse

Ja, das sind sie, um die Bestrafung zu umgehen. Eigentlich wäre Vermummung wiederum eine Straftat, die von der Polizei geahndet werden müsste. Was tun? Soll die Polizei den Fanzug aufhalten und die Vermummten herauspicken?

Ja, warum nicht? Es gibt Leute, die wollen das, wie man am 1. Mai in Basel und Zürich gesehen hat. Dort hat die Polizei die Personen eingekesselt, kontrolliert und weggewiesen. Etwas, das ich in der Zeitung über die Polizei in Luzern noch nicht gelesen habe. (Das zeigt übrigens auch, dass genügend Massnahmen vorhanden wären, die aber von der Polizei nicht umgesetzt werden. Warum nicht?)

Personen ohne personalisiertes Ticket (bereits am Bahnhof) zurückschicken

Soll die Polizei am Bahnhof sämtliche Personen fragen, weswegen sie anreisen und dann kontrollieren, ob sie ein personalisiertes Ticket besitzen? Wenn sie keines haben oder behaupten, sie wären wegen der schönen Holzbrücke hier, was dann? Welche Personen werden überhaupt kontrolliert? Jene Züge aus den Kanton der Auswärtsmannschaft?

Werden alle Autos mit fremder Autonummer an der Kantonsgrenze angehalten?

Oder passiert das alles erst vor dem Stadion? Die Fans reisen also an, ohne Ticket, und vermischen sich dann vor dem Stadion mit jenen, die ein Ticket besitzen? Das funktioniert nicht bzw. bewirkt womöglich noch das Gegenteil. Wieder müsste die Polizei für die Sicherheit sorgen, Ausschreitungen wären eine mögliche Konsequenz.

Der FCL soll die Kosten für den Einsatz übernehmen

Die Polizei hat das Gewaltmonopol inne, es ist eine ur-staatliche Aufgabe, deshalb wird sie auch vom Staat finanziert. Der FC Luzern übernimmt trotzdem die Kosten für die Polizei-Einsätze bereits jetzt zu 80%. Ab welcher Grösse muss ein Veranstalter die Polizeikosten übernehmen? Warum muss der FCL, warum andere Organisatoren z.B. von Demos nicht? Wo ist die Grenze?

Weiter stellt sich die Frage, wie die Mitsprache geregelt ist, wenn für eine Leistung, wo eigentlich der Staat zuständig wäre, ein privater bezahlen muss. Kann der FCL also mitbestimmen, wie die Polizei vorzugehen hat? Warum, bzw. warum nicht?

Wenn ich sehe, dass die bestehenden Gesetze und Massnahmen von der Polizei nicht konsequent umgesetzt werden, würde ich als Verein auch nicht dafür bezahlen wollen.

Der FCL oder der Gastverein soll die Kosten für die Sachschäden übernehmen

Wer fremdes Eigentum beschädigt, begeht eine Straftat (144 StGB). Zur Strafe gehört, dass er natürlich schadenersatzpflichtig wird. Wer also etwas kaputt macht, muss laut Gesetz dafür bezahlen. Jemanden festzunehmen ist Sache der Polizei, zu urteilen ist Sache des Richters. Zum Glück nicht von Privaten wie der FCL. (Erstmals die Frage, warum die Polizei niemanden festnimmt, der Sachschäden begeht). Allgemein: In meinen Augen ist es kontraproduktiv, wenn der Täter weiss, dass seine Schäden ja sowieso von Dritten wie dem FCL oder dem Gastverein übernommen werden und nicht auf ihn zurückfallen.

Wenn der FCL die Sachschäden übernehmen müsste, wie wird geregelt, welche Sachschäden auf den FCL-Match zurückzuführen sind und welche nicht? Alle Schäden, die auf der Strecke Bahnhof-Stadion entstehen? Was wenn die Fans eine andere Route nehmen? Oder Fans, die mit dem Auto anreisen? Wie soll das gehen?

Wenn der Gastverein die Sachschäden übernehmen müsste, wie wird geregelt, welche Schäden auf den Verein zurückzuführen sind? Alle Schäden, die auf der Strecke Bahnhof-Stadion entstehen? Was wenn die Fans eine andere Route nehmen? Oder Fans, die mit dem Auto anreisen? Wie soll das gehen? Wie werden Aktionen unter «falscher Flagge» verhindert, also solche, wo ein Luzerner etwas kaputt macht, um dem Gastverein zu schaden?

Der FCL ist in der Verantwortung

In einem Rechtsstaat macht die Politik die Gesetze, die Polizei oder andere Behörden setzen sie durch und die Justiz bestraft. Einlasskontrolle, Videoüberwachung, Fanarbeit, Übernahme Einsatzkosten sind u.A. jene Aufgaben, die der Veranstalter, sprich wo der FCL Verantwortung übernimmt. Er ist Herr über das Stadion und plus minus für das Verantwortlich, was innerhalb des Stadions passiert. Ausserhalb des Stadions ist öffentlicher Raum, und da ist die Polizei zuständig. Oder soll der FCL Schwinger oder einen privaten Sicherheitsdienst engagieren, die in der Stadt für Ordnung sorgen? Nein, das ist in einem Rechtsstaat Aufgabe der Polizei. Zum Glück finde ich.

Der FCL wehrt sich übrigens nicht generell gegen Massnahmen – aber sie müssen nützen, nicht schaden. Beispielhaft steht auch die Festnahme des Fackelwerfers von Winterthur (Cup-Spiel Winterthur-Servette vom 28.4.2024), die dank der Unterstützung der Clubs erfolgt ist.

Wenn bei meinem Anlass etwas passiert, bekomme ich keine Bewilligung mehr.

Ja, theoretisch. In der Bewilligung steht z.B., dass kein Alkohol ausgeschenkt werden darf, das Spiel am Sonntag statt am Samstag stattfinden muss oder wie die Gäste-Fans anreisen müssen. Was aber, wenn sich die Fans vorher betrinken? Trotzdem am Samstag anreisen? Oder den normalen Zug nehmen statt des Extrazugs? Wie soll der FCL das verhindern? Sollen Schürpf, Jashari oder Goali Müller am Bahnhof stehen oder sich auf die Autobahn kleben, um die Anreise zu kontrollieren oder die Gästefans zurückzuschicken? Natürlich nicht. Hoheitliche Aufgaben muss die Polizei umsetzen. Wenn also vor oder nach der Chilbi Oberkirch oder dem Musikkonzert Gunzwil Wahlplakate umgerissen werden, die Mauer beim Schulhaus versprayt wird oder die Polizei in Sursee Alkoholkontrollen durchführt, dann ist unklar, ob das nun die Gäste an der Chilbi oder am Musikkonzert waren, Lausbuben aus dem Dorf oder fremde von irgendwo. Aber du als Verein erhälst die Bewilligung zukünftig nicht mehr, weil du dein Dorf nicht im Griff hattest. Völlig absurd in meinen Augen. Das gleiche Spiel lässt sich übrigens auch mit den Kosten durchspielen, aber das lassen wir jetzt.

Es braucht endlich «griffige Massnahmen»

Nein, es gibt bereits genügend «griffige Massnahmen». Ein Auszug:

  • Sachbeschädigung ist strafbar
  • Es gibt das Vermummungsverbot
  • Art. 2 vom Hooligan-Konkordat listet noch weiter auf (Sprengstoffe, Landfriedensbruch, Gewalt & Drohung gegen Beamte, usw.)
  • Rayonverbot (darf sich nicht in der Stadt oder ums Stadion aufhalten)
  • Stadionverbot
  • Meldeauflage (Fan muss sich während des Spiels bei seiner Heimat-Polizeistelle melden)
  • Polizeigewahrsam, 24h (kommt also am Montag nicht zur Arbeit)
  • Schnellrichter (noch nie angewendet)
  • Personenkontrolle und Wegweisung (siehe 1. Mai)

Die Politik hat also ihre Arbeit gemacht, es gibt genügend Gesetze und Massnahmen (und sie wären auch «griffig», würde man sie umsetzen), es braucht keine Neuen. Was bleibt: Wer muss diese Massnahmen umsetzen? Die Polizei. Tut sie es? (Wir wissen es nicht, ich jedenfalls lese kaum von Festnahmen oder Bestrafungen im Zusammenhang mit Fussballspielen).

Im Polizei-Bericht von der Fasnacht 2023 steht drin, dass sie 230 Personen kontrolliert haben, 32 Störer weggewiesen haben, verbotene Waffen eingezogen haben und 11 Personen festgenommen haben. Bilanz bei FCL-Spielen: 0 Personenkontrollen, 0 Störer weggewiesen, 0 Festnahmen.

Am 21.02.2016 hat ein FCSG-Fan Pyros auf das Feld geworfen. Er wurde anschliessend identifiziert (sogar ohne personalisiertes Ticket) und bestraft. Das Bundesgericht hat ihn zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 2.5 Jahren verurteilt. Man sieht, das Gesetz und die Justiz wirken. Aber nur dann, wenn die Polizei auch ermittelt und jemanden festnimmt.

Die Polizei darf nicht.

Natürlich darf die Polizei, sie muss sogar. Das sind bestehende Gesetze, die sie durchzusetzen hat. Siehe Punkt oben.

Was sie alles dürfte hat man in anderen Kantonen am 1. Mai gesehen. Und auch die Polizei Luzern hat es schonmal durchgezogen, am 1.12.2007 hat sie im Rahmen der Auslosung im KKL zur Euro 08 rund 250 Personen festgenommen und in den Sonnenberg verfrachtet. Seither wurden die Gesetze noch verschärft. Am 30.3.2024 hat die Luzerner Polizei rund 50 St.Galler kontrolliert sowie Waffen und illegale Gegenstände sichergestellt. Es wäre möglich, die Taktik der Polizei will es offensichtlich einfach nicht.

Wer nichts zu befürchten hat, ist auch nicht gegen diese Tickets

Ach, diese Totschlag-Argument können wir sein lassen. Es geht darum, dass die Tickets nichts nützen, also können wir sie sein lassen. Massenüberwachung in der Öffentlichkeit per Videokamera oder im Internet findet man ja auch nicht gut, oder schon? Flächendeckende Radarkontrollen oder plombierte Autos, wegen ein paar die zu schnell fahren, will ja auch niemand. Und die Steuererklärungen, die kann man ja auch von allen veröffentlichen, hat ja niemand etwas zu verbergen/befürchten. Dieses „Nichts-zu-verbergen-Argument“ hat übrigens einen eigenen Wikipedia-Eintrag.

Ich will nicht hören, warum alles nicht geht.

Doch, damit eben die richtigen Schlüsse und wirksamen Massnahmen umgesetzt werden und nicht etwas, das dann eh nichts nützt und alle überrascht sind. Man weiss, dass personalisierte Tickets viel mehr Nachteile als Vorteile haben. Wir müssen dort ansetzen, wo es um die Umsetzung der bestehenden Massnahmen geht. Nämlich bei der Polizei. Das ist aber bisher politisch und journalistisch nicht angesprochen worden. Warum werden die bestehenden Massnahmen von der Polizei nicht durchgesetzt?

Auf eine Frage gibts keine Antwort: Warum werden die bestehenden Massnahmen von der Polizei nicht durchgesetzt?

Es wäre Aufgabe der Politik, diese Frage bei der Polizei und ihren Vorgesetzen zu klären. Siehe auch Punkt 14 Fasnacht.

ID-Kontrollen beim Zutritt ins Stadion

Mitte-Initiative, Buchstabe a (Muss-Bestimmung)

ID-Kontrollen, um dann den Behörden eine Excel-Liste mit allen Namen auszuhändigen, bringt nichts. Wie sollen dadurch Ausschreitungen am Bahnhof oder Sachbeschädigungen reduziert werden? Gar nicht – nützt also nichts.

Personalisierte Tickets, Videoüberwachung, ID-Kontrolle beim Fantransport

Mitte-Initiative, Buchstabe a (Kann-Bestimmungen)

Wie ganz oben zu lesen ist und auch im Bericht „Bigletto“ von den KKJPD steht, sind personalisierte Tickets nicht zielführend sondern verärgern 99% der Matchbesucher und somit unverhältnismässig („Sippenhaft“). Zudem ist gemäss Bericht die dazugehörige Videoüberwachung rechtlich nicht haltbar – sprich aktuell illegal (Herbst 2025: Diese Sicht teilen auch Regierungsrat und Kantonsparlament, deshalb haben sie die Initiative für „teilweise ungültig“ erklärt) und nützt nicht nur nichts, sondern ist sogar kontraproduktiv, weil damit die Eingangsprozedere verlangsamt/verlängert und das Eskalationspotential vor dem Eingang erhöht wird.

Zutritt nur mit Konzept für die An- und Rückreise der Gästefans

Mitte-Initiative, Buchstabe b

Bereits heute legen die Behörden und Clubs gemeinsam fest, wie die Gästefans anreisen. Meist kommen sie mit dem Fanzug und steigen danach in Busse um oder laufen zum Stadion (beides verbindlich festgelegt durch ein entsprechendes Gesuch). Dies ist also bereits erfüllt – trotzdem passieren auf dem Weg vom Stadion zum Bahnhof Zwischenfälle, die in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Sollten die Fans alternativ individuell mit Auto und Zug anreisen (was ja kaum verhindert werden kann), greift dieser Buchstabe nicht. Auch diese Initiative-Forderung ist also entweder bereits erfüllt bzw. unnütz oder ein Papiertiger.

Zusätzliche Auflagen bei Ausschreitungen, Sektorsperren, Geisterspiele.

Mitte-Initiative, Buchstabe c

Auflagen wie z.B. Sektorsperren oder Geisterspiele hat es in jüngster Vergangenheit bereits gegeben. Dass sie unnütz sind, konnte man in diversen Zeitungs- und Online-Artikel lesen. Am Beispiel FCSG-FCL (vom 1. April 2024) lässt sich beispielhaft festmachen, dass Tickets auch für andere Sektoren gekauft werden können (das ist/war nicht verboten) oder die Fans auch ohne Tickets anreisen. Beide Konsequenzen sind für die Polizei problematisch, sodass sie lieber wieder den Sektor öffnen. Ein weiteres Beispiel, dass diese Forderung unnütz und kontraproduktiv ist.

Initiative gegen Fan-Gewalt

Mitte-Initiative, Titel

Fazit: Die Forderungen richten sich nicht gegen die Gewalt, sondern gegen die überwältigende Mehrheit der friedlichen Matchbesucher. Wie oben dargelegt sind die Forderungen also entweder unnütz, illegal oder sogar kontraproduktiv. Eine Verbesserung der Situation kann mit der Initiative nicht erreicht werden, eine Verschlechterung ist sehr wahrscheinlich.

Gegen Gewalt kann einzig die Polizei vorgehen, die Möglichkeiten dazu wären ebenfalls vorhanden (siehe Absätze weiter oben). Die Durchsetzung bestehender Gesetze (Vermummungsverbot, Meldeauflage, usw.) ist aber kein Thema, e sind kaum Ergebnisse zu sehen – und leider wird dies weder von den Medien noch von Politik und auch nicht durch die Initiative angesprochen.

…Kuscheljustiz…

Kommentarschreiber

Mit „Justiz“ meint man umgangssprachlich jene Organe, die Täter bestrafen. Das sind z.B. Richterinnen, können aber auch Staatsanwälte sein. Bevor ein „mutmasslicher Täter“ vor die „Justiz“ kommt, muss also ermittelt und die Person festgenommen werden. Dies ist die Aufgabe der Polizei. Solange niemand festgenommen wird, kann die Justiz auch nicht bestrafen. Also muss man in diesen Fällen bei der Polizei, sprich beim Vollzug, ansetzen. Wenn die Täter festgenommen werden und bei der „Justiz“ ankommen, werden sie bestraft (siehe 5 Festnahmen in Vaduz oder Anhänger steht vor Gericht oder 24 Rayonverbote und 3 Meldeauflagen verhängt) – laut Blick sind es „Knallhart-Urteile“ und nicht „Kuscheljustiz“. Die Gesetze und Massnahmen sind augenscheinlich vorhanden, man müsste sie nur durchsetzen. Auch in Luzern.

Was denkst du? Schreib mir eine Nachricht via Kontakt-Formular!

Stand:

  • Entwurf, 15.05.2023
  • Rechtschreibung/Grammatik, 22.05.2023
  • FCSG – FCL ergänzt, 27.08.2023
  • Ergänzung Mitte-Initiative, April 2024
  • Ergänzung Kuscheljustiz, März 2025

Interview zur Kandidatur 2023

raw. In Ausbildung, Beruf und Vereinen hat Markus Estermann schon einige Herausforderungen bezwungen. Jetzt möchte er im Kantonsrat eine neue angehen. Im Interview erzählt er von kleinen und grossen Zielen, Chancen und Herausfordeungen.


Schon im kleinen Massstab ist das Leben voller Stolpersteine. Gegen welches Übel des Alltags kämpfst du noch immer unermüdlich an? Welche Kleinigkeit nervt dich immer wieder aufs Neue?

Haha … Die nicht abgewaschenen Pfannen vom Vorabend, die hellen Schuhe, die auch nach dem x-ten Mal nicht für den Ausgang geeignet sind, das Mail, das ich dann morgen beantworte und schon kommt die zweite Nachricht obendrauf oder die ganz normalen Rüebli, die Coop als «Ünique» verramscht. Solche Dinge. Aber eigentlich versuche ich, Dinge nicht zweimal zu tun, wenn man sie «uf einisch» erledigen kann.

Ganz normale Rüebli, die als „Ünique“ billig verramscht werden.

Vom Kleinen zum Grossen: Welches Thema der Zukunft des Kantons Luzern hält dich momentan in der Nacht wach? Von welchem würdest du lieber träumen?

Wachhalten wäre etwas übertrieben, wenn ich mich auf die politischen Themen des Kantons Luzern beziehe. Was mich in letzter Zeit jedoch am meisten beschäftigt hat und immer noch tut, ist das Thema Digitalisierung – konkret die Strate gie zum digitalen Wandel des Kantons Luzern. Aber auch das Thema der Digitalen Politik der Mitte Kanton Luzern und wie man diese besser definieren und bekanntmachen kann. Der Traum endet mit einem digital affinen Kanton basierend auf einer digital affinen Mitte-Partei und digital affinen Menschen im ganzen Kanton – egal ob alt oder jung. Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus meiner Lehrtätigkeit für Informatiker.

Gründe, wieso Projekte scheitern und was dagegen getan werden kann: Gesammelt von Lernenden Informatiker EFZ Applikationsentwicklung.

Wenn du die Macht hättest, jetzt sofort etwas im Kanton, der Schweiz, der Erde auf einen Schlag zu verändern: Was wäre es?

Man dürfte seine Meinung nur noch dann kundtun, wenn man sich vorher in die Lage des andern, des Gegenübers, versetzt hat.

Um dazu dein Stück beitragen zu können, kandidierst du für den Kantonsrat. Was siehst du als die grössten Herausforderungen dieses Amtes?

Das lässt sich wohl von jemandem mit Amtserfahrung, wie etwa Gerda, besser beurteilen und ich kann es nur erahnen. Von aussen betrachtet scheint es mir schwierig, die richtigen Themen auf der entsprechenden Stufe anzusprechen. Wird eine Herausforderung auf Gemeinde- oder Bundesebene diskutiert? Ist der Menüplan der Uni-Mensa wirklich eine Herausforderung für den Kantonsrat? Natürlich fragt man sich dann zugleich, was die die Wählerinnen und Wähler von einem erwarten und ob man dem gerecht werden kann.

Und auf was freust du dich auf dem Weg bis dahin besonders? Was hast du allenfalls für dieses knappe halbe Jahr in Planung?

Ich freue mich auf die Zeit vor den Wahlen. Besonders auf den Austausch mit der Bevölkerung, auf welchen Kanälen auch immer. Ich möchte sowohl physisch als auch virtuell präsent sein und wünsche mir, dass die Leute auf mich zukommen und mir auch mal ihre Meinung sagen – soll man sogar. Das ist eine Chance für beide Seiten.

Als Kantonsrat wärst du eine Stimme des Volkes. Für wen in der Gesellschaft wirst du dich als Repräsentant besonders einsetzen?

ch bin auf einem Landwirtschaftsbetrieb aufgewachsen. Ich arbeite seit langem in der Welt der Digitalisierung, führe als Mitinhaber ein Software-Unternehmen und unterrichte junge Berufsleute. Daneben bin ich viel neben dem Fussballplatz anzutreffen oder treffe mich gerne mit Freunden zum Jass oder an der Fasnacht. Das ist mein Leben, daraus werde ich auch meine politische Arbeit ableiten. Wer Teil dieser Lebensbereiche ist oder sich damit identifizieren kann, wird somit sicherlich auch Teil meiner Politik sein und repräsentiert werden.

Das wollte ich noch/schon lange einmal sagen:

Nur wer wählt und abstimmt, kann die Zukunft beeinflussen. Chancen und Lösungen bringen uns weiter, nicht das ewige Nein-Sagen. Das ist nicht nur mein Beruf, sondern auch mein Credo und deshalb ist die Mitte meine Partei, für die ich mich schon seit über zehn Jahren engagiere.

Märchenstunde mit den Gegnern der e-ID

Seit Monaten verbreiten die E-ID-Gegner das Märchen von der Privatisierung der digitalen Identität. Das ist natürlich falsch. Der Staat behält die Hoheit über die Identität eines jeden einzelnen. Ferner gibt es auch staatliche Lösungen von Kantonen oder Gemeinden zur Umsetzung der E-ID gemäss Art. 13,2 BGEID. Es gibt also Wahlfreiheit: Wer den privaten Firmen misstraut, geht zum Staat, wer dem Staat misstraut, nimmt die E-ID, die er von seiner Bank bekommen kann. Erst, wenn das nicht funktioniert, springt Bundesbern ein (Art. 10 BGEID) – subsidiär eben! Das nächste Märchen handelt von der Kommerzialisierung der E-ID. Wir hinterlassen im Internet Datenspuren, das lässt sich gar nicht verhindern. Die E-ID ist jedoch sicher, es gelten strengere (!) Vorgaben als in anderen Bereichen, wo «nur» das Datenschutzgesetz gilt! Beispiel: Geld druckt der Staat, die Banken (private oder staatliche) bieten Konten und E-Banking an und werden von der Finanzmarktaufsicht überwacht. Das hat bisher sehr gut funktioniert, oder? Genauso wird es auch mit der E-ID sein. Die Argumente der Gegner sind also ziemlich dürftig. Staatliche Lösungen sind möglich, die Daten sind sicher und Kommerzialisierung ist verboten. Es geht bei der Vorlage also nicht um Bits und Bytes oder technische Details, das ist alles lösbar und gehört sowieso nicht ins Gesetz (weil sich die IT-Welt viel zu schnell ändert). Die Gegner wollen wohl einfach mehr Staat und weniger gemeinschaftliche Lösungen, mehr Zentralisierung im Bundeshauskeller statt Föderalismus und Subsidiarität, mehr Bevormundung statt Wahlfreiheit, und Rückstand statt vorwärts machen. Ich hingegen möchte nicht jahrelang auf die Taube auf dem Dach warten (bis sich wieder alle einig sind), sondern habe lieber jetzt den Spatz in der Hand. Ja zum Fortschritt, Ja zur Digitalisierung, Ja zur E-ID!

Markus Estermann in der LZ vom 20.02.2020:

Es folgen nun einige weiterführende Gedanken zu den Argumenten. Basis ist der Gesetzesentwurf BGEID: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2019/2311/de

Wird Privatisiert oder nicht?

Das Gesetz regelt, dass Anbieter einer E-ID sich anerkennen lassen müssen. Diese Anerkennung können private Firmen, aber auch Behörden (Verwaltungseinheiten) von Kantonen und Gemeinden beantragen (Art. 13 Abs 2a). Die E-ID wird also nicht privatisiert, sondern es sind private und staatliche Lösungen möglich. Man kann das als bewährte partnerschaftliche Lösung (PPP, Public-Private-Partnership, wie in anderen Bereichen) zwischen Bund und Kantonen oder privaten Firmen bezeichnen. Jeder bring seine Expertise ein. Wenn das alles nicht klappen sollte, kann der Bund immer noch subsidiär einspringen (Art. 10)

Ist es sicher?

Das kommt sehr auf die Perspektive und die eigenen Ansprüche an. Man muss „Sicherheit“ im Bezug auf Technik/Technologie anschauen, als auch im Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit.

Grundsätzlich schreibt das Gesetz keine technischen Anforderungen vor. Gesetze sind grundsätzlich allgemein gehalten oder verweisen auf weiterführende Bestimmungen, z.B. in einer Verordnung. Das ist gut so, weil die Änderung an einem Gesetz lange dauert, technische Bedingungen können vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg also schnell vorgenommen werden. Dieser Weg ist auch in Art. 13 Abs 4 vorgesehen. Von daher kann über die technische Sicherheit der Lösungen, die erst noch kommen, keine Aussage gemacht werden. Man darf aber davon ausgehen, dass die Sicherheitsanforderungen hoch sein werden – höher als beispielsweise beim E-Banking, weil da kaum jemand etwas dagegen haben wird.

Wird etwas kommerzialisiert?

Nein. Datenschutzrechtlich macht das BGEID weitergehende Vorschriften als das Datenschutzgesetz. Beispielsweise ist vorgeschrieben, Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, etc), Nutzungsdaten (wann hab ich mich wo eingeloggt) und übrige Daten getrennt und in der Schweiz zu lagern. All diese Daten dürfen nur verwendet werden für die in Art. 15 genannten Pflichten. Somit sind Nutzungsprofile, „Kommerzialisierung“ oder andere Schauermärchen à la Facebook/CA verboten.

Dezentral oder zentral?

Nicht „oder“ sondern „und“. Wie bereits gesagt macht das Gesetz keine Vorschriften zur technischen Ausgestaltung. Jedoch verwendet das Gesetz den Begriff „Identity-Provider“ (IdP). In der Informatik wird dieser Begriff ebenfalls benutzt, er definiert (kurz gesagt) ein technisches System in einem Netzwerk, welches Identitäten verwaltet und Benutzer authentifiziert. Wendet man diese Sichtweise auf das Gesetz an, ist unklar ob dezentrale Systeme möglich sind. Ich bin aber der Meinung, man sollte den Informatik-Kontext und den Gesetzes-Kontext nicht vermischen. Das Gesetz meint nämlich nicht den technischen Begriff, sondern definiert IdP allgemein als „Anbieterinnen von elektronischen Identitätsdienstleistungen“. Somit sind – basierend auf dem Gesetz – zentrale wie auch dezentrale Lösungen möglich. Dies wird womöglich in der Verordnung näher definiert werden.

Bedenken zu zentralen Lösungen

In dezentralen Lösungen würden die Personendaten (also Name, Vorname, etc.) z.B. auf einem „Träger“ wie dem Handy, einer Chipkarte oder USB-Stick gespeichert. Das hat den Vorteil gegenüber zentralen Lösungen, dass die Sicherheitsrisiken kleiner sind. Allerdings kann auch dieser „Träger“ gestohlen werden oder es ergeben sich Probleme beim Auslesen der Daten via Handy oder Computer. Der grösste Nachteil solcher dezentraler Lösungen ist das „Handling“, während ich mich mit einer zentralen Lösung quasi einfach „Einloggen“ kann und fertig (bzw. mit SMS oder einer App bestätigen, ähnlich wie beim E-Banking). Florian Forster hat in seinem Beitrag viele weitere Risiken zentraler Systeme aufgeführt. Solche gibt es wie gesagt aber auch bei dezentralen Systemen. Die ehemalige SuisseID basierte auf einer dezentralen Chipkarte mit Leser und ist gescheitert. Schlussendlich gilt es abzuwägen zwischen möglichen Risiken und Komfort. Das gilt auch für andere Bereiche des täglichen Lebens.

Alternative bei einem Nein?

Gibt es nicht. Die Gegner kritisieren zwar vieles, sind sich aber nicht einig, was denn ihre Alternative wäre. Schlussendlich ist das vorliegende Gesetz bereits ein Kompromiss aus dem Parlament. Wenn dieses nun abgelehnt wird, muss der gesamte Prozess neu gestartet werden. Dieser dauerte bis jetzt rund acht Jahre, wenn man die gescheiterte alte SuisseID einberechnet über zehn. Wollen wir solange auf eine E-ID warten? Nein, ich nicht.

Ja zum Fortschritt, Ja zur Digitalisierung, Ja zur E-ID!

Markus Estermann

Auf https://www.jaodernein.ch kannst du alle Argumente nach deinem Gusto gewichten und erhälst eine persönliche Abstimmungsempfehlung.